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23.11.2022

Telefonische Krankschreibung verlängert

Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können weiterhin telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Sonderregelung bis zum 31. März verlängert.

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte befragen die Patientin oder den Patienten dabei am Telefon zu ihren Beschwerden und bescheinigen dann gegebenenfalls die Arbeitsunfähigkeit. Eine Verlängerung der Krankschreibung auf telefonischem Wege ist einmalig für weitere sieben Kalendertage möglich.

Die Sonderregelung soll dazu beitragen, überfüllte Wartezimmer in Arztpraxen zu vermeiden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss, in dem Krankenkassen und Leistungserbringer vertreten sind, ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen.

Der Beschluss tritt zum 1. Dezember 2022 in Kraft.