Foto: Patrick Daxenbichler/Adobe Stock

09.06.2022

Übergangsfrist für ältere Kassensysteme läuft ab

Die aktuellen technischen Standards für Registrierkassen gelten bereits seit zwei Jahren. Ältere, nicht aufrüstbare Modelle konnten dennoch befristet weiter genutzt werden. Damit ist es am 31. Dezember vorbei.

Moderne Kassen sind mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet. Diese schützt die elektronisch aufgezeichneten Daten vor nachträglichen Änderungen, protokolliert und speichert die Eingaben und umfasst auch eine Schnittstelle, über die Finanzbehörden bei einer Prüfung auf die Daten zugreifen können.

Dieser technische Standard gilt seit 2020 – mit einer Ausnahme: ältere Modelle, die bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, mussten nicht sofort ersetzt werden. Diese Übergangsfrist läuft nun zum 31. Dezember ab. Damit steht auch in den Betrieben, die von der Ausnahmeregelung profitieren, der Austausch des Kassensystems an.

Arbeitshilfe für Betriebe

Das Angebot an Kassensystemen ist groß. Welches System das richtige ist, hängt von den jeweiligen Anforderungen im Betrieb ab, ob die reine Kassenfunktion genügt oder weitere Prozesse integriert werden sollen. Betriebe sollten deshalb frühzeitig mit der Planung beginnen. Dies gilt nicht zuletzt auch im Hinblick auf mögliche Lieferengpässe und die Implementierung des neuen Systems im Betrieb.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat hierzu eine Arbeitshilfe herausgegeben. Betriebe finden darin nützliche Checklisten und Kontrollfragen, um die notwendige Anschaffung eines neuen Kassensystems vorzubereiten.

 ZDH-Praxishilfe: Was gilt es bei der Anschaffung eines Kassensystems zu beachten? (Mai 2022)

 Sonderseite "Elektronische Kassen und Kassensysteme"

Ansprechpartnerin: Sylvia Weinhold, Unternehmensberatung, Telefon 07121 2412-133, sylvia.weinhold[at]hwk-reutlingen.de