Verbundausbildung: Land verbessert Förderkonditionen
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat zum 1. Oktober die Förderung der Verbundausbildung neu gestaltet. Kurzarbeitende Betriebe, die ihre Auszubildenden in einem Partnerbetrieb ausbilden lassen, können früher als bisher gefördert werden.
Bisher war Bedingung, dass in dem Partnerbetrieb mindestens 20 Wochen der Ausbildung durchgeführt werden. Künftig können kleine und mittlere Betriebe bereits ab einer Gesamtdauer von acht Wochen mit 1.000 Euro gefördert werden. Wer mindestens 20 Wochen der Ausbildung im Partnerbetrieb durchführen lässt, erhält weiterhin eine Prämie von 2000 Euro.
Die Förderung ist als Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten gedacht, die Betrieben entstehen, wenn Teile der Ausbildung in Partnerbetrieben durchgeführt werden. Wirtschaftsminister Pfister will mit der erweiterten Regelung, flexible Lösungen ermöglichen, "damit die Kurzarbeit nicht zu Lasten der Ausbildungsqualität geht.“
Hintergrund ist der starke Anstieg der Kurzarbeit in Baden-Württemberg. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums haben im ersten Quartal 2009 162.000 Personen kurzgearbeitet, im 2. Quartal schon 315.000 Personen. Für die betroffenen Betriebe kann es in dieser Phase schwierig sein, die Ausbildungsleistungen in vollem Umfang zu erbringen. Die Verbundausbildung trägt dazu bei, eine reguläre Ausbildung zu gewährleisten, indem Teile in einem anderen Unternehmen durchgeführt werden.
Ein Merkblatt sowie ein Antragsformular können von der Website des Wirtschaftsministeriums heruntergeladen werden.
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