Spätestens wenn die erste Mahnung ankommt, fällt der Schwindel auf. Foto: Jelena/Adobe Stock

27.09.2023

Vorsicht, gefälschte Rechnungen

Eine neue Betrugsmasche zieht ihre Kreise: Kriminelle fälschen Rechnungen von Unternehmen und leiten die Zahlungen von Kunden auf eigene Konten um.

Die Vorgehensweise: Die Betrüger fangen Rechnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen oder gelieferte Waren von Handwerkern oder anderen Firmen auf dem Postweg ab und manipulieren diese. Dazu erstellen die Täter eine Kopie der Rechnung, tauschen aber die Bankverbindung des Unternehmens gegen ein anderes Konto aus. Die gefälschte Rechnung wird dann erneut auf den Postweg an den ursprünglichen Empfänger versendet. Vermehrt aufgetreten sind solche Fälschungen in Rheinland-Pfalz. Es ist davon auszugehen, dass die Täter auch in anderen Bundesländern aktiv werden oder es bereits sind.

Arglose Verbraucher zahlen die Rechnung – das Geld kommt allerdings nicht bei der rechnungsstellenden Firma an, sondern landet auf dem Konto der Betrüger. In der Regel fällt der Betrug erst einige Wochen später auf. Bis dahin haben die Täter das Konto längst geräumt oder aufgelöst. Den Hauptschaden tragen Kunden, denn sie müssen die Rechnung ein zweites Mal begleichen.

Die Betrüger haben es nicht nur auf per Post verschickte Rechnungen abgesehen. In der jüngsten Vergangenheit kam es immer wieder dazu, dass auch per Mail versandte Rechnungen von dem Vorgehen betroffen sind.

Unternehmen und Verbraucher können dazu beitragen, Tätern das Handwerk zu erschweren. Die Polizei Rheinland-Pfalz hat hierzu einige Empfehlungen zusammengestellt.

Tipps für Rechnungsstellende

  • Werden Rechnungen per E-Mail versendet, sollte nicht die auf dem Webauftritt aufgeführte „allgemeine“ E-Mail-Adresse (z. B.: info@firma.de) verwendet werden.
  • Aktualisieren Sie Ihre Passwörter regelmäßig.

Tipps für Kunden

  • Vergleichen Sie die Angebotsdaten mit den Daten auf der Rechnung.
  • Vergleichen Sie die Kontodaten auf der Rechnung mit den Kontodaten auf der Homepage des Unternehmers.
  • Achten Sie beim Öffnen des Briefes auf bereits vorhandene Beschädigungen oder Spuren, die den Verdacht erregen, dass der Brief schon einmal geöffnet wurde.
  • Schöpfen Sie einen Verdacht, kontaktieren Sie den Rechnungssteller.
  • Bestätigt sich der Betrugsverdacht, informieren Sie umgehend die Polizei und versuchen Sie, bereits getätigte Überweisungen bei Ihrer Bank rückgängig zu machen.
  • Öffnen Sie keine unbekannten E-Mails oder übersandte Anlagen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung der Handwerkskammer, Telefon 07121 2412-230, recht[at]hwk-reutlingen.de.