04.07.2024
Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung
Auszubildende, die ihre Lehre zwischen dem 1. April 2025 und 30. September 2025 beenden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig ihre Gesellenprüfung ablegen.
Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern bzw. Bereichen von mindestens 2,4.
- Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Prüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können.
- Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte).
- Die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.
Zur Prüfung kann ebenfalls zugelassen werden, wer das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit durch entsprechende Berufspraxis nachweisen kann (die sogenannte Externenprüfung).
Anträge müssen bis spätestens 1. September 2024 beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden. Das Antragsformular gibt es unter www.hwk-reutlingen.de/formulare.
Für Fragen zum Thema steht das Team Ausbildung unter Tel. 07121/2412-260, ausbildung[at]hwk-reutlingen.de zur Verfügung.