Wahl der ständigen Gremien
Neben Präsident Joachim Möhrle und den beiden Vizepräsidenten August Wannenmacher und Traugott Feder werden künftig die folgenden Personen im Vorstand der Handwerkskammer Reutlingen vertreten sein:
Als Arbeitgebervertreter wurden gewählt Gebhard Höritzer (Tübingen), Harald Herrmann (Reutlingen), Bernd Heusel (Reutlingen) und Willi Neudörffer (Bad Saulgau).
Manfred Haug (Pfalzgrafenweiler) und Hermann Dreher (Inzigkofen) wurden als Arbeitnehmervertreter in den Vorstand gewählt.
Weitere Gremien der Handwerkskammer Reutlingen
Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung der Handwerkskammer Reutlingen zu prüfen und der Vollversammlung zu berichten. Zu wählen waren zwei Arbeitgebervertreter (Herbert Gühring (Rosenfeld) und Kay Jentz (Reutlingen) sowie ein Arbeitnehmervertreter (Robert Schneider aus Mössingen).
Berufsbildungsausschuss
Der Berufsbildungsausschuss ist in "allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören". Nach § 24 der Satzung der Handwerkskammer Reutlingen besteht der Berufs-bildungsausschuss der Handwerkskammer Reutlingen aus sechs selbständigen Handwerkern, sechs Arbeitnehmervertretern sowie sechs Lehrern an berufsbildenden Schulen.
Arbeitgeber: Carl-Friedrich Wöhrle (Freudenstadt), Kay Jentz (Reutlingen), Dieter Laible (Reutlingen), Herbert Knupfer (Mengen), Hans-Martin Dittus (Tübingen), Paul-Gerhard Alber (Albstadt).
Stellvertreter Arbeitgeber: Mark Gutmann (Reutlingen), Sabine Schmauder (Dettingen), Armin Hirlinger (Stetten), Willi Braun (Kusterdingen-Jettenburg), Jost Herion (Balingen-Engstlatt), Constantin Leiser (Pfalzgrafenweiler).
Arbeitnehmer: Rolf Zabka (Reutlingen), Robert Schneider (Mössingen), Manfred Haug (Pfalzgrafenweiler), Tanja Butz (Balingen), Armin Sieger (Meßkirch), Günter Beck (Reutlingen).
Stellvertreter Arbeitnehmer: Maria Rihm (St. Johann), Dieter Wachholz (Mössingen), Jakob Nill (Hechingen), Theresia Sirl (Pfullingen), Jürgen Walz (Sonnenbühl), Traugott Feder (Reutlingen).
Die Berufung der Lehrervertreter, die als beratende Mitglieder teilnehmen, ist bereits durch die zuständigen Behörden in dieses Amt erfolgt.