25.09.2009

Warnung vor dem „Gewerbeverzeichnis des Bundes“

Immer wieder versuchen windige Geschäftemacher ihr Glück mit Adress- und Branchenverzeichnissen. Ein aktueller Fall: Handwerksbetriebe werden schriftlich aufgefordert, einer angeblichen Pflicht zur Eintragung in „Gewerbeverzeichnis des Bundes“ nachzukommen.

Der Anbieter des Verzeichnisses, eine Firma mit Postfach in Köln, schrieb in den vergangenen Wochen zahlreiche Handwerksbetriebe an. Ein Abgleich mit den Daten der Handwerks- und Handelskammern sowie des Gewerbeamtes hätte ergeben, dass der angeschriebene Betrieb nicht in das Gewerbeverzeichnis des Bundes (GVZB) eingetragen sei. Die Betriebe werden aufgefordert, angeblichen Verpflichtungen aus der Gewerbeordnung nachzukommen und sich in das Verzeichnis eintragen zu lassen, sonst drohten Bußgelder. Die Kosten des Eintrags betragen 178,37 Euro.

Der Absender bezieht sich dabei auf die Gewerbeordnung. Danach ist jeder Gewerbetreibende verpflichtet, die Aufnahme seiner Tätigkeit und Änderungen der zuständigen Behörde mitzuteilen. Allerdings findet man die richtigen Ansprechpartner im Rathaus oder Bezirksamt am Betriebssitz. Ein (zusätzlicher) Eintrag in ein „Gewerbeverzeichnis des Bundes“ ist nicht erforderlich. Die Existenz dieses Registers darf ohnehin bezweifelt werden. Es ist schlicht unbekannt.

Vermutlich agiert der Anbieter bundesweit. Die Handwerkskammer Berlin hat sich inzwischen an den Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität gewandt und um Prüfung wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Schritte gebeten.

Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Reutlingen ist Richard Schweizer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, E-Mail richard.schweizer[at]hwk-reutlingen.de.