19.05.2004

Weitere Informationsveranstaltung für Gewerbeämter

Die Handwerkskammer Reutlingen hat am 18. Mai 2004 eine zweite Informationsveranstaltung für über 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbeämter von Städten und Gemeinden aus den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb durchgeführt.

Darüber hinaus waren bei dieser Veranstaltung auch Vertreter der Landratsämter, der Wirtschaftskontrolldienste (WKD) und der IHK zu der Veranstaltung eingeladen.

Da diese Institutionen ebenfalls beteiligt sind, wenn ein Gewerbe nicht im Einklang mit bestehenden Gesetzen bzw. Verordnungen angemeldet wird, informierte Karl Wagner, Abteilungsleiter der Handwerksrolle, die Verantwortlichen über die aktuellen Änderungen im Handwerksrecht und gab einen Überblick über die gesetzlichen Voraussetzungen für zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke bzw. die handwerksähnlichen Berufe.

Neben allgemeinen Fragen zur Gewerbeanmeldung - insbesondere zur Notwendigkeit präziser Angaben bei der An-, Ab- bzw. Ummeldung - wurden auch Themen wie die Übergabe und Übernahme von Betrieben angesprochen.

Darüber hinaus informierte Wagner die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerbeämter über das Dienstleistungsangebot der Handwerkskammer Reutlingen, das von umfassender betriebswirtschaftlicher Beratung, bis hin zu Informationen über Förderprogramme, der Hilfe bei Umweltschutz- und Rechtsfragen sowie dem gesamten Themenkomplex von Aus- und Weiterbildung reicht.