Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 Gewerken
Die große Koalition hat sich darauf geeinigt, zum 1. Januar 2020 in zwölf Gewerken zur Meisterpflicht zurückzukehren.
Hintergrund:
Im Zuge der Handwerksnovelle von 2004 wurde für 53 Gewerke die Meisterpflicht abgeschafft, teilweise mit gravierenden Folgen für die Ausbildungsleistung in den Gewerken, für die Bestandsfestigkeit neu gegründeter Betriebe und für die Qualität.
Nun soll für folgende Gewerke die Rückführung zur Anlage A zur Handwerksordnung (HwO) erfolgen.
- Behälter- und Apparatebauer
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Böttcher
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Estrichleger
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Glasveredler
- Orgel- und Harmoniumbauer
- Parkettleger
- Raumaustatter
- Rolladen- und Sonnenschutztechniker
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
Von der Meisterpflicht sollen nur neu gegründete Betriebe betroffen sein, bestehende Betriebe ohne Meister genießen Bestandsschutz. Nach fünf Jahren soll die Neuregelung überprüft werden.