Wichtige Teile einer funktionierenden Handwerksorganisation

Die Kreishandwerkschaften (KHS) werden jeweils von den Handwerksinnungen gebildet, die ihren Sitz im entsprechenden Landkreis Sitz haben. Oberstes Organ der KHS sind die Mitgliederversammlung (oft einfach Obermeister- oder Delegiertenversammlung genannt), eventuell auch Ausschüsse, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden.

Die Mitgliederversammlung besteht mindestens aus je einem Vertreter dieser Mitgliedsinnung und entsprechend der Innungsgröße aus weiteren Delegierten. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte den Kreishandwerksmeister als deren Vorsitzenden und einen Vorstand.

Die Innung fördert Handwerksinteressen

Aufgabe der Handwerksinnungen ist es, die gemeinsamen gewerblichen Interessen selbständiger Handwerker des gleichen Handwerks oder solcher Handwerke, die sich fachlich oder wirtschaftlich nahestehen, zu fördern und zu unterstützen. Organe der Innung sind die Innungsversammlung, der Vorstand und die Ausschüsse. Vertreten wird die Innung durch den oder die gewählte(n) Obermeister(in).

Nach der Handwerksordnung haben die Innungen noch weitere wichtige Aufgaben, wie die Beratung ihrer Mitglieder in arbeits-, tarif- und sozialrechtlichen Fragen. Die Innungen bzw. deren Zusammenschlüsse auf Landes- und Bundesebene (Fachverbände), können Tarifverträge abschließen. Seit jeher erfüllen sie die Aufgabe, die Gemeinschaft der selbständigen Handwerksmeister in einer Berufsgruppe zu stärken, das Genossenschaftswesen zu fördern, den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen.

Das machen die fünf Kreishandwerkerschaften

Im Bezirk der Handwerkskammer Reutlingen gibt es fünf Kreishandwerkerschaften als wichtiger Mosaikstein innerhalb einer funktionierenden Selbstverwaltungsorganisation des Handwerks.

Sie haben die Aufgabe die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirkes wahrzunehmen.

Außerdem unterstützen die Kreishandwerkerschaften die Innungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, wobei die KHS meist auch deren Geschäfte als Innungsgeschäftsstelle führen.

Die Kreishandwerkerschaften sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts rechtlich selbständig und damit dem Handwerk als Ganzes verpflichtet.

Das Gebiet der Handwerkskammer Reutlingen.