Über uns – Die transparente Selbstverwaltung
Informationen zur Handwerkskammer
Die Selbstverwaltungsorganisation des Handwerks
Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Vielzahl von Aufgaben für ihre Mitglieder erbringt. Diese Aufgaben sind gesetzlich in der Handwerksordnung festgelegt. Insgesamt sind bei der Handwerkskammer Reutlingen sowie den Bildungsakademien in Reutlingen, Sigmaringen und Tübingen 101 Personen (davon 68 Frauen; einschließlich Teilzeitkräften) beschäftigt.
Die Handwerkskammer Reutlingen als Selbstverwaltungsorganisation der regionalen Handwerkswirtschaft versteht sich als modernes Dienstleistungszentrum des Handwerks, als Einrichtung, die die Interessen der angeschlossenen Unternehmen und der im Handwerk Beschäftigten wahrnimmt, sie bündelt und nach außen hin vertritt.
Doch das ist nicht alles. In einer Zeit, in der sich das alltägliche Erscheinungsbild dieses Wirtschaftszweiges ändert und sich das Anforderungsprofil an die Beschäftigten in Theorie und Praxis immer rascher wandelt, gehört es zu den essentiellen Aufgaben einer modernen Handwerksorganisation, diese Entwicklungen rasch zu erkennen, geeignete Hilfestellungen zu entwickeln und im Interesse des Handwerks zu reagieren.
Sie steht dabei in Kontakt mit Bund, Ländern und Kommunen, Wissenschaft und Forschung, mit anderen Wirtschaftsorganisationen und Verbänden, mit Medien und Gewerkschaften. Alle diese Kontakte fließen in die tägliche Arbeit für das Handwerk ein, in die Beratungsarbeit, in die Aus- und Weiterbildung und in all die anderen Facetten, die Sie in diesen Internetseiten nachverfolgen können.
Das bietet die Handwerkskammer
Dieses Video zeigt kurz und knapp, was die Handwerkskammer Existenzgründern und den Inhabern von Handwerksbetrieben bietet.
Die Mitgliedschaft
Wer ist Mitglied der Handwerkskammer?
Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Betriebes eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden.
Zur Handwerkskammer gehören auch Personen aus dem Handwerk, die selbständig eine sogenannte nicht-wesentliche Tätigkeit eines Handwerks gewerblich ausüben. Das ist im § 90, Abs. 2 bis 4 der Handwerksordnung festgelegt.
Warum Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer?
Ihre Aufgaben kann die Handwerkskammer nur dann optimal und im notwendigen Umfang erfüllen, wenn die Mitgliedsbetriebe ihren Solidarbeitrag leisten. Beispiele für diese Aufgaben sind die vielfältigen Dienstleistungen bei der Beratung und der beruflichen Bildung sowie die Interessenvertretung.
Viele Aufgaben darf die Handwerkskammer nur erfüllen, wenn alle Mitglieder des Wirtschaftsbereichs Handwerk eine Mitwirkungsmöglichkeit haben. Dies gilt vor allem für die hoheitlichen Aufgaben und die Politikberatung.
Wie können die Mitglieder in der Handwerkskammer aktiv mitarbeiten?
Ehrenamtliches Engagement ist in der Vollversammlung und im Vorstand, aber auch in zahlreichen Prüfungsausschüssen möglich, ausdrücklich erwünscht und für die richtige Aufgabenerfüllung im Sinne des Handwerks dringend notwendig.
Hierdurch werden das Fachwissen und die Vorstellungen der Mitglieder in die Arbeit der Handwerkskammer eingebracht, wodurch diese direkt an den Bedürfnissen der Betriebe ausgerichtet wird.
Der Mitgliedsbeitrag
Die Höhe des Beitrags wird von der Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen festgesetzt. Die für das jeweilige laufende Jahr gelten Angaben finden Sie hier.
Danach werden die bei unserer Kammer eingetragenen Betriebe zum allgemeinen Kammerbeitrag und auf Grund ihrer Berufszugehörigkeit gegebenenfalls zur allgemeinen ÜBA-Umlage (ÜBA = überbetriebliche Ausbildung) sowie zum Berufszuschlag herangezogen und je nach Leistungsfähigkeit mit entsprechenden Zusatzbeiträgen veranlagt.
Existenzgründer
Betriebsgründer, die zum ersten Mal ein Gewerbe angemeldet haben, sind in den ersten vier Jahren unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von Beitragszahlungen befreit. Diese Befreiung umfasst für das erste Jahr der Anmeldung den Grundbeitrag und den Zusatzbeitrag, für das zweite und dritte Jahr die Hälfte des Grundbeitrags und den Zusatzbeitrag und für das vierte Jahr den Zusatzbeitrag.
Die ganze oder teilweise Beitragsbefreiung für Existenzgründer gilt nur dann, wenn der Gewinn im entsprechenden Jahr 25.000 Euro nicht übersteigt. Die Befreiung gilt außerdem nur für den allgemeinen Kammerbeitrag, nicht für die ÜBA-Umlage und den Berufszuschlag – die ÜBA-Umlage und der Berufszuschlag sind immer in voller Höhe zu entrichten.
Die Chronik der Handwerkskammer Reutlingen
»Keinen leichten Stand« hat die Handwerkskammer Reutlingen zu Beginn ihrer 100-jährigen Geschichte – daran erinnert ein Vierteljahrhundert später Syndikus Eberhardt. Beim 25-jährigen Gründungsjubiläum in der Bundeshalle in Reutlingen am 17. November 1925 blickt er zurück auf die Anfänge – und in der Tat ist die Gründung der Handwerkskammern im Deutschen Reich keine leichte Geburt.
So beginnt die Chronik der Handwerkskammer Reutlingen, die Sie spannend erzählt durch 100 Jahre (Handwerks-)Geschichte führt.
Sie können die Chronik hier als pdf herunterladen.
Den Wikipedia-Eintrag zur Handwerkskammer Reutlingen finden Sie hier.
Organisationsstruktur
Die Handwerkskammer Reutlingen gliedert sich in sechs Geschäftsbereiche und zwei Stabsstellen.
- Stabsstelle: Kommunikation und Grundsatzfragen
- Stabsstelle: Personal
- Geschäftsbereich 1: Gebäudemanagement, IT und Digitalisierung
- Geschäftsbereich 2: Finanzen und Controlling
- Geschäftsbereich 3: Recht und Handwerksrolle
- Geschäftsbereich 4: Berufsausbildung, Prüfungs- und Sachverständigenwesen
- Geschäftsbereich 5: Unternehmensberatung
- Geschäftsbereich 6: Bildungsakademien