Der Mitgliedsbeitrag

Die Höhe des Beitrags wird von der Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen festgesetzt.    Die für das jeweilige laufende Jahr gelten Angaben finden Sie hier.

Danach werden die bei unserer Kammer eingetragenen Betriebe zum allgemeinen Kammerbeitrag und auf Grund ihrer Berufszugehörigkeit gegebenenfalls zur allgemeinen ÜBA-Umlage (ÜBA = überbetriebliche Ausbildung) sowie zum Berufszuschlag herangezogen und je nach Leistungsfähigkeit mit entsprechenden Zusatzbeiträgen veranlagt.

Existenzgründer

Betriebsgründer, die zum ersten Mal ein Gewerbe angemeldet haben, sind in den ersten vier Jahren unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von Beitragszahlungen befreit. Diese Befreiung umfasst für das erste Jahr der Anmeldung den Grundbeitrag und den Zusatzbeitrag, für das zweite und dritte Jahr die Hälfte des Grundbeitrags und den Zusatzbeitrag und für das vierte Jahr den Zusatzbeitrag.

Die ganze oder teilweise Beitragsbefreiung für Existenzgründer gilt nur dann, wenn der Gewinn im entsprechenden Jahr 25.000 Euro nicht übersteigt. Die Befreiung gilt außerdem nur für den allgemeinen Kammerbeitrag, nicht für die ÜBA-Umlage und den Berufszuschlag – die ÜBA-Umlage und der Berufszuschlag sind immer in voller Höhe zu entrichten.