Fortbildungsprüfungen
Zur Anerkennung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten können Sie eine Fortbildungsprüfung ablegen.
Wenn Sie eine Weiterbildung mit Fortbildungsprüfung besuchen möchten, dann sollten Sie vorab mit uns klären, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen, denn die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs stellt keine automatische Prüfungszulassung dar. Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie bei der jeweiligen KursbetreuerIn.
Das Anmeldeformular zur Fortbildungsprüfung und den Antrag auf eine ggfs. gewünschte Kostenübernahme finden Sie hier.
Bitte beachten: Nutzen Sie das Formular des jeweiligen Standorts, an dem Sie die Prüfungen ablegen wollen.
Bildungsakademie Reutlingen
Bildungsakademie Sigmaringen
Bildungsakademie Tübingen
Rechtsvorschriften für Prüfungsordnungen
Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch berufliche Fortbildung erworben wurden, führen wir als Handwerkskammer Prüfungen durch und haben zu diesem Zweck Rechtsvorschriften für Fortbildungsprüfungen erlassen. Hier finden Sie die Vorschriften zum Download. Die Fortbildungs- und Prüfungsordnungen sind als pdf-Dokumente eingestellt.
Allgemeine Prüfungsordnungen
Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen Berufsbildungsgesetz
Prüfungsordnungen der einzelnen Fortbildungen
Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Datenverarbeitung/EDV-Fachkraft
Fachmann/-frau Kaufmännische Betriebsführung
Fachwirt/in für Fertigungs- und Prozessmanagement
Fachwirt/in für Gebäudeautomation
Fachwirt/in für Gebäudemanagement und Facility Management