Zulassungsvoraussetzungen

Bitte stellen Sie den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung, bevor Sie sich für einen Vorbereitungslehrgang anmelden.

Zur Meisterprüfung wird gemäß § 49 der Handwerksordnung zugelassen:

"...wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat."

"Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine zwei- bis dreijährige Berufstätigkeit ausgeübt hat."

 Weitere Informationen zur Zulassung und das Antragsformular finden Sie hier.