Fördermöglichkeiten

Hier finden Sie diverse Informationen zu Förderprogrammen, die von verschiedenen Anbietern zur Verfügung gestellt werden.

Wir versuchen, die Informationen so aktuell wie möglich zu halten. Bitte informieren Sie sich auch auf den entsprechenden Seiten der Anbieter, zu denen Sie jeweils die Links zu den einzelnen Programmen finden.

Bei weiteren Fragen zum Thema Förderung stehen wir Ihnen auch gerne persönlich hilfreich zur Seite.

  • Weiterbildungstelefon Reutlingen: 07121 2412-320
  • Weiterbildungstelefon Sigmaringen: 07571 7477-16
  • Weiterbildungstelefon Tübingen: 07071 9707-80

Förderprogramm Fachkurse

 

aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (ESF)

Lebenslanges Lernen und berufliche Fortbildung sind auch ein Anliegen der Europäischen Union. Im Förderprogramm „Fachkurse“ kann für bestimmte Zielgruppen die Teilnahmegebühr um 30 % reduziert werden. Sollten Sie das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben, bzw. während des Kurses vollenden, kann Ihre Teilnahmegebühr um 50 % reduziert werden.

Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist es, Anreize für eine verstärkte Qualifizierung insbesondere von Beschäftigten, Führungskräften, UnternehmerInnen sowie potentiellen ExistenzgründerInnen zu schaffen. Die Innovation und Anpassungsfähigkeit von Betrieben soll unterstützt und damit ihre Leistungsfähigkeit erhalten und gestärkt werden.

Wer erhält die Förderung?

  • Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
  • Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Baden-Württemberg, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.
  • Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind.
  • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.

Welche Kurse werden gefördert?
Es werden Lehrgänge und Seminare gefördert, die dem "Erwerb oder der Erweiterung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen" dienen.

Wie bekomme ich die Förderung?
Welche Kurse grundsätzlich gefördert werden können, das sehen Sie direkt beim jeweiligen Kurs oder Seminar in unserer Datenbank. Die Förderung kann beantragt werden, wenn die vorstehenden Bedingungen erfüllt sind.
Einen entsprechenden Fragebogen für die Förderung füllen Sie mit uns gemeinsam zu Beginn des Lehrgangs aus. Einer entsprechenden Datenspeicherung und -verarbeitung müssen Sie vorab zustimmen. Die Daten leiten wir statistisch aufbereitet an die EU weiter.

Nicht gefördert werden

  • Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften. (Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig)

Weiterbildungsstipendium

  • Haben Sie gerade Ihre duale Ausbildung abgeschlossen? und
  • Ihr Abschlusszeugnis der Gesellenprüfung wurde mit mindestens 87 Punkten oder der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bewertet?

Dann können Sie ein Weiterbildungsstipendium beantragen!

Das Stipendium fördert berufsbegleitende fachliche Weiterbildungen im Anschluss an eine Berufsausbildung. Zum Beispiel den Aufstieg zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen wie zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kammer.

 Begabtenförderungsprogramm der Handwerkskammer Reutlingen

Weitere allgemeine Informationen zu Zielen, Leistungen, Voraussetzungen etc.:

 Merkblatt Weiterbildungsstipendium

Internetseite des  Weiterbildungsstipendiums

Bildungsgutscheine der Agenturen für Arbeit und der JobCenter

Die Agenturen für Arbeit, JobCenter und Rentenversicherungsträger unterstützen Bildungsinteressierte unter bestimmten Voraussetzungen mit dem sogenannten Bildungsgutschein. Zum Beispiel ist dies bei Arbeitslosigkeit oder bei konkret drohender Arbeitslosigkeit sowie bei Wiedereingliederung in das Berufsleben der Fall. Den Bildungsgutschein beantragen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit und reichen diesen dann bei uns ein.

Auch geringqualifizierte Arbeitnehmer oder Beschäftigte, die älter als 45 Jahre sind können einen Bildungsgutschein erhalten. Siehe WeGebAU

Die förderbaren Weiterbildungsmaßnahmen müssen AZAV-zertifiziert sein. Weitere Informationen der Agentur:  Merkblatt

Bei uns können Sie zur Zeit die folgenden zertifizierten Maßnahmen besuchen:

in Tübingen:

DVS-Schweißlehrgang

in Sigmaringen:

DVS-Schweißlehrgang
Büropraxis
Umschulung zum/zur Feinwerkmechaniker/in
Umschulung zum/zur Bürokaufmann/-frau
Umschulung zum/zur Industriekaufmann/-frau

WeGeBau

Im Rahmen des Programmes WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) werden vor allem geringqualifizierte und Beschäftigte, die älter als 45 Jahre sind gefördert.

Unternehmen können für förderberechtigte Mitarbeiter über den Arbeitgeberservice ihrer Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein beantragen.

Welche Maßnahmen bei uns mit Bildungsgutschein besucht werden können, sehen Sie hier.

Weiterbildung während der Kurzarbeit

Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld können beschäftigte Arbeitnehmer im Rahmen der beruflichen Weiterbildung gefördert werden.

Unternehmen können über ihren Arbeitgeberservice bei der Agentur für Arbeit für diese Mitarbeiter einen Bildungsgutschein beantragen.

Baden-Württemberg-Stipendium für Berufstätige

Denken Sie an ein Praktikum oder eine Weiterbildung im Ausland?

Das Baden-Württemberg-Stipendium unterstützt baden-württembergische und ausländische Berufstätige bei einen Auslandsaufenthalt durch einen monatlichen Zuschuss zu Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft von z. Zt. 1000 Euro. Bei Bedarf wird ein Sprachkurs einmalig mit 500 Euro bezuschusst.

Projektträger des Programms  ist der BWHT, es richtet sich an junge Berufstätige, die über eine abgeschlossene, nichtakademische Berufsausbildung verfügen und einen überdurchschnittlich guten Abschluss vorweisen können.

Stichtage für eine Bewerbung sind jeweils der 31. März, der 30. Juni, der 30. September und der 31. Dezember

Informieren Sie sich!

- Internetseite des  Baden-Württemberg-Stipendiums
-  Flyer zum Baden-Württemberg-Stipendium

Förderdatenbank der Bundesregierung

Mit der Förderdatenbank gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
Sie können entweder über die Schnellsuche oder mit Hilfe des Förderassistenten nach passenden Förderprogrammen suchen.

Hier geht es zur Förderdatenbank.