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Aufstiegs-BAföG
Es gibt mehr als 700 Fortbildungen, die durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert werden. Alle Informationen zur Antragstellung und den Förderkonditionen finden Sie hier.
Förderung nach Maß
Die Meisterausbildung ist immer eine lohnenswerte Investition in die eigene Zukunft. Wem es am nötigen Geld dafür mangelt, der kann unter bestimmten Voraussetzungen das „Aufstiegs-BAföG“ – eine von Bund und Ländern finanzierte Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – für sich beantragen.
Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft, über welche Sie sich online oder direkt bei Ihrem zuständigen Förderamt informieren können.
Der richtige Ansprechpartner ist das Amt für Ausbildungsförderung bei Ihrem Landratsamt (Ihr Erstwohnsitz ist maßgebend).
Landratsamt Freudenstadt, Postfach 620, 72236 Freudenstadt, Telefon 07441 920-0
Landratsamt Reutlingen, Postfach 2143, 71711 Reutlingen, Telefon 07121 480-0
Landratsamt Sigmaringen, Postfach 440, 72482 Sigmaringen, Telefon 07571 102-0
Landratsamt Tübingen, Postfach 1929, 72009 Tübingen, Telefon 07071 207-0
Landratsamt Zollernalbkreis, Postfach 10 06 62, 72336 Balingen, Telefon 07433 92-01
Aufstiegs-BAFöG von A-Z
Wer und wie wird gefördert? Wie hoch fällt die Förderung aus? Antworten gibt es unter