Foto: Susanne Gnamm
1.500 Euro für Meisterinnen und Meister
Die Meisterprämie ist da. Rückwirkend zum 1. Januar 2020 erhalten Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung 1.500 Euro. Die Prämie kann seit dem 1. Mai 2020 bei den Handwerkskammern beantragt werden.
„Die Meisterprämie ist überfällig. Im Sinne der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung ist diese finanzielle Unterstützung unabdingbar“, kommentiert Harald Herrmann, Präsident der Handwerkskammer Reutlingen, die erfreuliche Entscheidung. Das Land stellt für die Jahre 2020/2021 jährliche Mittel in Höhe von 5,5 Millionen Euro bereit.
„Mit der Meisterprämie investiert das Land in kluge Köpfe und die wirtschaftliche Kraft von morgen. Sie drückt zudem Wertschätzung für die Leistung von Handwerksmeisterinnen und -meistern aus. Längst sind Karriere- und Verdienstperspektiven vergleichbar mit akademischen Bildungswegen. Dieser Gedanke muss sich in der Gesellschaft festsetzen. Dazu leistet die Prämie einen wichtigen Beitrag“, so Herrmann weiter.
Hinweis
Ergänzend zur Meisterprämie hat die Landesregierung eine Gründungs- und Übernahmeprämie für Jungmeisterinnen und Jungmeister eingeführt.
Wer bekommt die Prämie?
Die Meisterprämie erhält jeder Handwerker,
- der eine Meisterausbildung erfolgreich abschließt und
- seinen Hauptwohnsitz oder
- Beschäftigungsort in Baden-Württemberg hat.
Mit anderen Worten: Absolventen, die ihre Prüfung in einem anderen Bundesland abgelegt haben, können die Prämie ebenfalls nutzen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben oder ihre Arbeitsstätte in Baden-Württemberg liegt.
Die Prämie wird rückwirkend für alle Meisterabschlüsse ab dem 1. Januar 2020 gewährt. Die Handwerkskammer wird die Antragsberechtigten auf die neue Regelung hinweisen.
Fragen und Antworten
Wie beantrage ich die Meisterprämie?
Anträge können bei der baden-württembergischen Handwerkskammer gestellt werden, die das Prüfungszeugnis ausgestellt hat oder - sofern die Meisterprüfung nicht in Baden-Württemberg abgelegt wurde - in deren Kammerbezirk der Hauptwohnsitz und /oder Beschäftigungsort des Antragstellers liegt.
Bei welcher Kammer stelle ich meinen Antrag?
Voraussetzung für die Antragstellung bei der Handwerkskammer Reutlingen ist, dass Sie Ihre Meisterprüfung vor einem unserer Meisterprüfungsausschüsse abgelegt haben oder, falls Sie die Meisterprüfung außerhalb von Baden-Württemberg abgelegt haben, Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort im Bezirk der Handwerkskammer Reutlingen (Landkreise Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb) liegt.
Und so geht es
- Laden Sie zunächst den Antrag auf Gewährung der Meisterprämie im Handwerk in Baden-Württemberg herunter, lesen diesen durch und füllen den Antrag vollständig aus.
- Im Anschluss drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben diesen und scannen den Antrag wieder ein.
- Bitte wählen Sie folgenden Dateinamen: Meisterprämie_Name_Vorname_Geburtsdatum (Meisterprämie_Mustermann_Max_01.01.2020).
- Schicken Sie den Antrag mit den notwendigen Anhängen als eine PDF per E-Mail an meisterpruefung[at]hwk-reutlingen.de.
Wie lange dauert es, bis ich die Prämie erhalte?
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel sechs bis acht Wochen.