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  1. Relevanz:
     
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    Berufsausbildungsvertrag vorzubereiten und die Eintragung des Vertrages bei der zuständigen Stelle zu veranlassen sowie f. die Möglichkeiten zu prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden

  2. Relevanz:
     
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    Berufsausbildungsvertrag vorzubereiten und die Eintragung des Vertrages bei der zuständigen Stelle zu veranlassen sowie f. die Möglichkeiten zu prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden

  3. Relevanz:
     
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    für die Prüfungsteilnehmer mit Berufsausbildungsvertrag der Ausbildende. Für die Prüfung von Prü- fungsteilnehmern, die nicht Auszubildende sind, ist der Prüfungsteil- nehmer selbst Gebührenschuldner

  4. Relevanz:
     
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    für die Prüfungsteilnehmer mit Berufsausbildungsvertrag der Ausbildende. Für die Prüfung von Prü- fungsteilnehmern, die nicht Auszubildende sind, ist der Prüfungsteil- nehmer selbst Gebührenschuldner

  5. Relevanz:
     
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    für die Prüfungsteilnehmer mit Berufsausbildungsvertrag der Ausbildende. Für die Prüfung von Prü- fungsteilnehmern, die nicht Auszubildende sind, ist der Prüfungsteil- nehmer selbst Gebührenschuldner

  6. Relevanz:
     
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    für die Prüfungsteilnehmer mit Berufsausbildungsvertrag der Ausbildende. Für die Prüfung von Prü- fungsteilnehmern, die nicht Auszubildende sind, ist der Prüfungsteil- nehmer selbst Gebührenschuldner

  7. Relevanz:
     
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    für die Prüfungsteilnehmer mit Berufsausbildungsvertrag der Ausbildende. Für die Prüfung von Prü- fungsteilnehmern, die nicht Auszubildende sind, ist der Prüfungsteil- nehmer selbst Gebührenschuldner

  8. Relevanz:
     
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    für die Prüfungsteilnehmer mit Berufsausbildungsvertrag der Ausbildende. Für die Prüfung von Prü- fungsteilnehmern, die nicht Auszubildende sind, ist der Prüfungsteil- nehmer selbst Gebührenschuldner

  9. Relevanz:
     
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    von der Handwerkskammer getroffenen Gebührenrege- lung erhoben. Gebührenschuldner ist für die Prüfungsteilnehmer mit Berufsausbildungsvertrag der Ausbildende. Für die Prüfung von Prü- fungsteilnehmern

  10. Relevanz:
     
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    von der Handwerkskammer getroffenen Gebührenrege- lung erhoben. Gebührenschuldner ist für die Prüfungsteilnehmer mit Berufsausbildungsvertrag der Ausbildende. Für die Prüfung von Prü- fungsteilnehmern