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    Ausschluss von der Mitwirkung ....................................................... Seite 10 § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung ..................................... Seite 12 § 5 Geschäftsführung [...] Stimmengleichheit gibt die Stimme des vorsitzenden Mitglieds den Ausschlag (§ 35 Satz 3 bis 5 HwO). (3) Für Prüferdelegationen gilt Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 entsprechend. § 5 Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss bei der für die Durchführung der Prü- fung zuständigen Körperschaft. Einladungen, (Vorbereitung, Durch- führung, Nachbereitung

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    Ausschluss von der Mitwirkung ....................................................... Seite 10 § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung ..................................... Seite 12 § 5 Geschäftsführung [...] Stimmengleichheit gibt die Stimme des vorsitzenden Mitglieds den Ausschlag (§ 35 Satz 3 bis 5 HwO). (3) Für Prüferdelegationen gilt Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 entsprechend. § 5 Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss bei der für die Durchführung der Prü- fung zuständigen Körperschaft. Einladungen, (Vorbereitung, Durch- führung, Nachbereitung

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    Ausschluss von der Mitwirkung ....................................................... Seite 10 § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung ..................................... Seite 12 § 5 Geschäftsführung [...] Stimmengleichheit gibt die Stimme des vorsitzenden Mitglieds den Ausschlag (§ 35 Satz 3 bis 5 HwO). (3) Für Prüferdelegationen gilt Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 entsprechend. § 5 Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss bei der für die Durchführung der Prü- fung zuständigen Körperschaft. Einladungen, (Vorbereitung, Durch- führung, Nachbereitung

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    Ausschluss von der Mitwirkung ....................................................... Seite 10 § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung ..................................... Seite 12 § 5 Geschäftsführung [...] Stimmengleichheit gibt die Stimme des vorsitzenden Mitglieds den Ausschlag (§ 35 Satz 3 bis 5 HwO). (3) Für Prüferdelegationen gilt Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 entsprechend. § 5 Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss bei der für die Durchführung der Prü- fung zuständigen Körperschaft. Einladungen, (Vorbereitung, Durch- führung, Nachbereitung

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    Ausschluss von der Mitwirkung ....................................................... Seite 10 § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung ..................................... Seite 12 § 5 Geschäftsführung [...] Stimmengleichheit gibt die Stimme des vorsitzenden Mitglieds den Ausschlag (§ 35 Satz 3 bis 5 HwO). (3) Für Prüferdelegationen gilt Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 entsprechend. § 5 Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss bei der für die Durchführung der Prü- fung zuständigen Körperschaft. Einladungen, (Vorbereitung, Durch- führung, Nachbereitung

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    Ausschluss von der Mitwirkung ....................................................... Seite 10 § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung ..................................... Seite 12 § 5 Geschäftsführung [...] Stimmengleichheit gibt die Stimme des vorsitzenden Mitglieds den Ausschlag (§ 35 Satz 3 bis 5 HwO). (3) Für Prüferdelegationen gilt Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 entsprechend. § 5 Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss bei der für die Durchführung der Prü- fung zuständigen Körperschaft. Einladungen, (Vorbereitung, Durch- führung, Nachbereitung

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    Ausschluss von der Mitwirkung .............................................. Seite 9 § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung ............................. Seite 10 § 5 Geschäftsführung [...] Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss bei der zuständigen Stelle. Einladungen, (Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung [...] die Geschäftsführung der Abschlussprüfung auf eine andere Stelle übertragen wurde, trägt die Kosten die andere Stelle. (2) Für die Abnahme der Abschlussprüfung wird eine Gebühr nach Maß- gabe der

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    Ausschluss von der Mitwirkung .............................................. Seite 9 § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung ............................. Seite 10 § 5 Geschäftsführung [...] Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss bei der zuständigen Stelle. Einladungen, (Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung [...] die Geschäftsführung der Abschlussprüfung auf eine andere Stelle übertragen wurde, trägt die Kosten die andere Stelle. (2) Für die Abnahme der Abschlussprüfung wird eine Gebühr nach Maß- gabe der

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    Ausschluss von der Mitwirkung .............................................. Seite 9 § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung ............................. Seite 10 § 5 Geschäftsführung [...] Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss bei der zuständigen Stelle. Einladungen, (Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung [...] die Geschäftsführung der Abschlussprüfung auf eine andere Stelle übertragen wurde, trägt die Kosten die andere Stelle. (2) Für die Abnahme der Abschlussprüfung wird eine Gebühr nach Maß- gabe der

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    Ausschluss von der Mitwirkung .............................................. Seite 9 § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung ............................. Seite 10 § 5 Geschäftsführung [...] Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss bei der zuständigen Stelle. Einladungen, (Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung [...] die Geschäftsführung der Abschlussprüfung auf eine andere Stelle übertragen wurde, trägt die Kosten die andere Stelle. (2) Für die Abnahme der Abschlussprüfung wird eine Gebühr nach Maß- gabe der