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  1. Relevanz:
     
    29%
     

    erhalten Sie von uns ca. 2 Wochen vor dem Prüfungstermin, unabhängig von der Schulungsmaßnahme. Bitte kreuzen Sie deshalb die im Antrag genannte „Anmeldung zur nächsten Prüfung“ (siehe Punkt 8) unbedingt

  2. Relevanz:
     
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    Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 Prüfungstermine 9 § 8 Zulassung zur Fortbildungsprüfung 9 § 9 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen 9 § 10 [...] Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. 8Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 Prüfungstermine 1. Die Handwerkskammer legt die Prüfungstermine je nach Bedarf fest. Die Termine sollen nach Möglichkeit mit den beruflichen Bildungsmaßnahmen der im Bezirk der Handwerkskammer vorhandenen Fortbildungseinrichtungen

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    Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 Prüfungstermine 9 § 8 Zulassung zur Fortbildungsprüfung 9 § 9 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen 9 § 10 [...] Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. 8Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 Prüfungstermine 1. Die Handwerkskammer legt die Prüfungstermine je nach Bedarf fest. Die Termine sollen nach Möglichkeit mit den beruflichen Bildungsmaßnahmen der im Bezirk der Handwerkskammer vorhandenen Fortbildungseinrichtungen

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    ................................................................................ Seite 12 § 6 Verschwiegenheit ................................................................................ Seite 13 Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine [...] Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. 14 Vorbereitung der Prüfung Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine (1) Die Handwerkskammer bestimmt in der Regel zwei für die Durchfüh [...] Wiederholung einer oder mehrerer Aufgaben angeordnet, erfolgt diese in der Regel im nächsten Prüfungstermin. 2726 Bewertung, Feststellung und Beurkundung des PrüfungsergebnissesDurchführung der Prüfung

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    ................................................................................ Seite 12 § 6 Verschwiegenheit ................................................................................ Seite 13 Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine [...] Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. 14 Vorbereitung der Prüfung Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine (1) Die Handwerkskammer bestimmt in der Regel zwei für die Durchfüh [...] Wiederholung einer oder mehrerer Aufgaben angeordnet, erfolgt diese in der Regel im nächsten Prüfungstermin. 2726 Bewertung, Feststellung und Beurkundung des PrüfungsergebnissesDurchführung der Prüfung

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    ................................................................................ Seite 12 § 6 Verschwiegenheit ................................................................................ Seite 13 Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine [...] Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. 14 Vorbereitung der Prüfung Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine (1) Die Handwerkskammer bestimmt in der Regel zwei für die Durchfüh [...] Wiederholung einer oder mehrerer Aufgaben angeordnet, erfolgt diese in der Regel im nächsten Prüfungstermin. 2726 Bewertung, Feststellung und Beurkundung des PrüfungsergebnissesDurchführung der Prüfung

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    ................................................................................ Seite 12 § 6 Verschwiegenheit ................................................................................ Seite 13 Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine [...] Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. 14 Vorbereitung der Prüfung Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine (1) Die Handwerkskammer bestimmt in der Regel zwei für die Durchfüh [...] Wiederholung einer oder mehrerer Aufgaben angeordnet, erfolgt diese in der Regel im nächsten Prüfungstermin. 2726 Bewertung, Feststellung und Beurkundung des PrüfungsergebnissesDurchführung der Prüfung

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    ................................................................................ Seite 12 § 6 Verschwiegenheit ................................................................................ Seite 13 Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine [...] Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. 14 Vorbereitung der Prüfung Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine (1) Die Handwerkskammer bestimmt in der Regel zwei für die Durchfüh [...] Wiederholung einer oder mehrerer Aufgaben angeordnet, erfolgt diese in der Regel im nächsten Prüfungstermin. 2726 Bewertung, Feststellung und Beurkundung des PrüfungsergebnissesDurchführung der Prüfung

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    ................................................................................ Seite 12 § 6 Verschwiegenheit ................................................................................ Seite 13 Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine [...] Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. 14 Vorbereitung der Prüfung Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine (1) Die Handwerkskammer bestimmt in der Regel zwei für die Durchfüh [...] Wiederholung einer oder mehrerer Aufgaben angeordnet, erfolgt diese in der Regel im nächsten Prüfungstermin. 2726 Bewertung, Feststellung und Beurkundung des PrüfungsergebnissesDurchführung der Prüfung

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    ................................................................. Seite 11 § 6 Verschwiegenheit ................................................................. Seite 11 Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine [...] : Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine (1) Die zuständige Stelle bestimmt in der Regel zwei für die Durchführung der Prüfung maßgebende Zeiträume im Jahr. Diese Zeiträume sollen auf den Ablauf der [...] Prüfungsteilnehmern die Prüfung oder einzelne Teile derselben zu wiederholen sind. (2) Wird die Wiederholung einer oder mehrerer Aufgaben angeordnet, erfolgt diese in der Regel im nächsten Prüfungstermin. § 23