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    ................................................................. Seite 11 § 6 Verschwiegenheit ................................................................. Seite 11 Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine [...] : Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine (1) Die zuständige Stelle bestimmt in der Regel zwei für die Durchführung der Prüfung maßgebende Zeiträume im Jahr. Diese Zeiträume sollen auf den Ablauf der [...] Prüfungsteilnehmern die Prüfung oder einzelne Teile derselben zu wiederholen sind. (2) Wird die Wiederholung einer oder mehrerer Aufgaben angeordnet, erfolgt diese in der Regel im nächsten Prüfungstermin. § 23

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    ................................................................. Seite 11 § 6 Verschwiegenheit ................................................................. Seite 11 Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine [...] : Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine (1) Die zuständige Stelle bestimmt in der Regel zwei für die Durchführung der Prüfung maßgebende Zeiträume im Jahr. Diese Zeiträume sollen auf den Ablauf der [...] Prüfungsteilnehmern die Prüfung oder einzelne Teile derselben zu wiederholen sind. (2) Wird die Wiederholung einer oder mehrerer Aufgaben angeordnet, erfolgt diese in der Regel im nächsten Prüfungstermin. § 23

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    ................................................................. Seite 11 § 6 Verschwiegenheit ................................................................. Seite 11 Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine [...] : Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine (1) Die zuständige Stelle bestimmt in der Regel zwei für die Durchführung der Prüfung maßgebende Zeiträume im Jahr. Diese Zeiträume sollen auf den Ablauf der [...] Prüfungsteilnehmern die Prüfung oder einzelne Teile derselben zu wiederholen sind. (2) Wird die Wiederholung einer oder mehrerer Aufgaben angeordnet, erfolgt diese in der Regel im nächsten Prüfungstermin. § 23

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    Antrag auf Zulassung zur Gesellen- bzw. Abschluss- prüfung auf Grund Nachweis ohne Lehre Postfach 1743 · 72707 Reutlingen · Ausbildungshotline: 07121 2412-260 · E-Mail: ausbildung@hwk-reutlingen.de Persönliche Daten Name: Vorname: evtl. Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ: Wohnort: Telefon: E-Mail: Zulassung zur Abschluss-/Gesellenprüfung auf Grund Nachweis ohne Lehre Ausbildungsberuf: zum Prüfungstermin Sommer 20 Winter 20 Erforderliche Unterlagen anbei (Zeugnisse bitte nur als Fotokopie) Lebenslauf Betriebszeugnis(se) – (die einzelnen Arbeiten aufgelistet) Nachweis: 1

  5. Relevanz:
     
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    . Beachten Sie bitte, dass ein Prüfungstermin erst vereinbart werden kann, wenn der Gebührenbescheid an uns bezahlt wurde. Eintragung in der Handwerksrolle Nach erfolgreichem Abschluss des

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    . Beachten Sie bitte, dass ein Prüfungstermin erst vereinbart werden kann, wenn der Gebührenbescheid an uns bezahlt wurde. Eintragung in der Handwerksrolle Nach erfolgreichem Abschluss des

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    : Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 Prüfungstermine .................................................................. Seite 13 § 8 Zulassung zur Fortbildungsprüfung [...] Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 Prüfungstermine (1) Die Handwerkskammer Reutlingen legt die Prüfungstermine je nach Bedarf fest. Die Termine sollen nach Möglichkeit mit den betroffenen Fortbildungseinrichtungen abgestimmt werden. (2) Die Handwerkskammer Reutlingen gibt die Prüfungstermine ein- schließlich der Anmeldefristen in geeigneter Weise öffentlich min- destens einen

  8. Relevanz:
     
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    ................................................................................ Seite 12 § 6 Verschwiegenheit ................................................................................ Seite 13 Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine [...] Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. 14 Vorbereitung der Prüfung Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine (1) Die Handwerkskammer bestimmt in der Regel zwei für die Durchfüh [...] Wiederholung einer oder mehrerer Aufgaben angeordnet, erfolgt diese in der Regel im nächsten Prüfungstermin. 2726 Bewertung, Feststellung und Beurkundung des PrüfungsergebnissesDurchführung der Prüfung

  9. Relevanz:
     
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    ................................................................. Seite 11 § 6 Verschwiegenheit ................................................................. Seite 11 Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine [...] : Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine (1) Die zuständige Stelle bestimmt in der Regel zwei für die Durchführung der Prüfung maßgebende Zeiträume im Jahr. Diese Zeiträume sollen auf den Ablauf der [...] Prüfungsteilnehmern die Prüfung oder einzelne Teile derselben zu wiederholen sind. (2) Wird die Wiederholung einer oder mehrerer Aufgaben angeordnet, erfolgt diese in der Regel im nächsten Prüfungstermin. § 23

  10. Relevanz:
     
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    nicht an verpflichtend vorgegebenen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen lassen, wenn Sie dadurch einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Soweit Prüfungstermine noch stattfinden, darf die