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    Gegenüber der im Frühjahr vorgelegten Version wurden Vorschläge der Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft berücksichtigt und damit Nachbesserungen erzielt. Zugleich wurde das BMF-Schreiben um zahlreiche Klarstellungen erweitert, die auch für Handwerksbetriebe relevant sind, so unter anderem zu: Erfordernis einer elektronischen Signatur, Rechnungsstellung, wenn nur Teile der abgerechneten Leistungen der Pflicht zur E-Rechnung unterliegen, E-Mail-Postfach zum Empfang von E-Rechnungen, E-Rechnungen bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Mietverhältnisse), Endrechnungen bei Vorauszahlungen

  2. Relevanz:
     
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    Merkblatt zum BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 Ausstellen von Rechnungen nach § 14 UstG – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern [...] DV). 2. Warum kommt die E-Rechnung? Die Neuregelung zum 1. Januar 2025 stellt einen wesentlichen Baustein zur Digitalisierung des Ge- schäftsverkehrs dar. Durch sie wird die Digitalisierung der Prozesse und Abläufe zur Erstellung sowie Verarbeitung einer E-Rechnung auf den verschiedenen Ebenen beschleunigt. Eine solche E-Rechnung ist als rein strukturiertes Datenformat konzipiert. Dies macht es

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    Merkblatt zum BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 Ausstellen von Rechnungen nach § 14 UstG – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern [...] DV). 2. Warum kommt die E-Rechnung? Die Neuregelung zum 1. Januar 2025 stellt einen wesentlichen Baustein zur Digitalisierung des Ge- schäftsverkehrs dar. Durch sie wird die Digitalisierung der Prozesse und Abläufe zur Erstellung sowie Verarbeitung einer E-Rechnung auf den verschiedenen Ebenen beschleunigt. Eine solche E-Rechnung ist als rein strukturiertes Datenformat konzipiert. Dies macht es

  4. Relevanz:
     
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    verantwortlicher Stellung die Alfred-Geisel-Medaille verliehen werden. § 7 Silbernes Handwerkszeichen Für eine vorbildliche Pflichterfüllung und die maßgebliche Förderung des Ansehens des Handwerks in der Öffentlichkeit kann nach 20-jähriger Bewährung in verantwortlicher Stellung das Silberne Handwerks- zeichen verliehen werden. § 8 Goldenes Handwerkszeichen Für herausragende Leistungen kann Persönlichkeiten, die sich 25 Jahre lang in verantwortlicher Stellung im Handwerk oder außerhalb des Handwerks verdient gemacht haben, das Goldene Handwerkszeichen verliehen werden. § 9 Ausnahmeregelung

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    verantwortlicher Stellung die Alfred-Geisel-Medaille verliehen werden. § 7 Silbernes Handwerkszeichen Für eine vorbildliche Pflichterfüllung und die maßgebliche Förderung des Ansehens des Handwerks in der Öffentlichkeit kann nach 20-jähriger Bewährung in verantwortlicher Stellung das Silberne Handwerks- zeichen verliehen werden. § 8 Goldenes Handwerkszeichen Für herausragende Leistungen kann Persönlichkeiten, die sich 25 Jahre lang in verantwortlicher Stellung im Handwerk oder außerhalb des Handwerks verdient gemacht haben, das Goldene Handwerkszeichen verliehen werden. § 9 Ausnahmeregelung

  6. Relevanz:
     
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    Alltag. Was begeistert Sie selbst am meisten? Vielleicht haben Sie auch ein neues Produkt, das Sie gerne vorstellen möchten oder einen besonderen Arbeitsplatz, den man sonst nicht sehen kann. So können

  7. Relevanz:
     
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    -4043 E-MAIL IIIC2@bmf.bund.de DATUM 15. Oktober 2024 - E-Mail-Verteiler U1 - - E-Mail-Verteiler U2 - BETREFF Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der [...] ......................................................................................... 4 2.2. Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen ........................................... 5 2.2.1 Allgemeines .................................................................................................... 5 2.2.2 Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung ......................................... 5 2.2.3 Möglichkeit zur Ausstellung einer sonstigen Rechnung ................................ 7

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    -4043 E-MAIL IIIC2@bmf.bund.de DATUM 15. Oktober 2024 - E-Mail-Verteiler U1 - - E-Mail-Verteiler U2 - BETREFF Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der [...] ......................................................................................... 4 2.2. Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen ........................................... 5 2.2.1 Allgemeines .................................................................................................... 5 2.2.2 Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung ......................................... 5 2.2.3 Möglichkeit zur Ausstellung einer sonstigen Rechnung ................................ 7

  9. antrag_zweitschrift_202410.pdf

    Datum: 24.10.2024

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    @hwk-reutlingen.de Antrag auf Ausstellung einer gebührenpflichtigen Zweitschrift Meisterprüfungszeugnis (Zweitschrift) Meisterkarte (Zweitschrift) Schmuck-Meisterbrief (Zweitschrift) Antragsteller/in: (Angaben bitte in Druckbuchstaben) Frau Herr Name Vorname Zum Zeitpunkt der Meisterprüfung geführter Name (falls abweichend) Geburtsdatum Geburtsort Straße / [...] : (Datum siehe ausgestellte Prüfungsdokumente) Für die Ausstellung von Ersatz- und Zweitausfertigungen von Prüfungszeugnissen und Urkunden als Schmuckblatt erheben wir gem. der Gebührenordnung der

  10. antrag_zweitschrift_202410.pdf

    Datum: 24.10.2024

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    @hwk-reutlingen.de Antrag auf Ausstellung einer gebührenpflichtigen Zweitschrift Meisterprüfungszeugnis (Zweitschrift) Meisterkarte (Zweitschrift) Schmuck-Meisterbrief (Zweitschrift) Antragsteller/in: (Angaben bitte in Druckbuchstaben) Frau Herr Name Vorname Zum Zeitpunkt der Meisterprüfung geführter Name (falls abweichend) Geburtsdatum Geburtsort Straße / [...] : (Datum siehe ausgestellte Prüfungsdokumente) Für die Ausstellung von Ersatz- und Zweitausfertigungen von Prüfungszeugnissen und Urkunden als Schmuckblatt erheben wir gem. der Gebührenordnung der